Wie viele Verkehrsfragen kann auch jene nach der Autowäsche daheim nicht pauschal beantwortet werden. Vielmehr hängt es von verschiedenen Faktoren ab, ob das Waschen des Fahrzeugs auf dem eigenen Grundstück erlaubt ist oder nicht.
Zunächst muss geprüft werden, ob eine kommunale Satzung die Autowäsche verbietet.
Die Möglichkeit, hierzu Regelungen zu treffen, steht den Städten und Gemeinden im Rahmen ihres Rechts zur Selbstverwaltung zu. Ein grundsätzliches Verbot gilt darüber hinaus in Wasserschutzgebieten. Auch wenn vor Ort keine kommunalen Festsetzungen getroffen sind und man sich nicht in einem Schutzgebiet befindet, gilt nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), dass eine Verunreinigung des Grundwassers auszuschließen ist.
Deshalb ist insbesondere der Einsatz von Autoshampoos, Felgenreinigern und anderen Mitteln problematisch. Sie können in das Grundwasser oder offene Gewässer gelangen und diese verunreinigen. Nur wenn sichergestellt ist, dass durch einen versiegelten Untergrund und eine ordnungsgemäße Abwasserverwertung keine negativen Umwelteinflüsse entstehen können, ist die Verwendung von Reinigungsmitteln erlaubt.
Das Waschen mit klarem Wasser ist, abgesehen von etwaigen kommunalen Regelungen, nicht grundsätzlich verboten. Da jedoch auch vom Fahrzeug abgewaschene Ölrückstände oder Abrieb für Verunreinigungen sorgen können, sollte davon besser abgesehen werden.
Unser Tipp: Auch wenn es kein pauschales Verbot gibt, empfehlen wir, das Auto in der Waschanlage oder auf einem Waschplatz zu reinigen. Dort wird das Schmutzwasser aufgefangen und anschließend entsprechend weiterbehandelt. Das schont die Umwelt und bewahrt Sie vor möglichen Sanktionen. Unproblematisch ist selbstverständlich die Innenraumreinigung, da hierbei keine negativen Umwelteinflüsse zu erwarten sind.